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Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Speedware - Service zur Förderung der digitalen Kommunikation (AGB)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Speedware gegenüber dem Geschäftspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1. Acceptable Use-Policy

Mit der Bestellung von Leistungen stellt Speedware diese auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Grundlage zur Benutzung dieser Services sind die Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung, welche dem Benutzer bei der Bestellung auf der WebSite einsichtig gemacht werden. Der Benutzer akzeptiert diese mit seiner Bestellung. Die Geschäftsbedingungen haben in der jeweils geltenden Fassung Gültigkeit, solange die Leistungen von Speedware zur Verfügung gestellt werden und sind auf unserer WebSite frei und von jedermann einsehbar. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Benutzer zur Kenntnis gebracht.

2. Fair Use-Policy

Unter "Fair Use" versteht man die Verwendung des Internets und der bezogenen Systemressourcen mit Respekt, ohne durch eigene Aktivitäten andere Benutzer in ihrer Tätigkeit und in ihren Rechten einzuschränken oder zu verletzen. Der Benutzer versteht die im Internet allgemein gültigen Regeln, akzeptiert diese und wird sie einhalten, auch wenn diese nicht explizit schriftlich festgehalten sind.

3. Wirksamkeit und Zeitraum von Bestellungen und Leistungen

3.1. Wirksamkeit der Bestellung
Bestellungen für Leistungen werden wirksam, sobald der Kunde die erste Rechnung beglichen hat.

3.2. Wirksamkeit der Leistungen
Bestellte Leistungen werden wirksam, sobald alle technischen und administrativen Voraussetzungen dafür erfüllt wurden. Speedware wird versuchen, diese Voraussetzungen schnellstmöglich und in den auf der WebSite angegebenen Zeiträumen zu erfüllen, hat aber keinen Einfluß auf Dritte, die für das Zustandekommen der Voraussetzungen maßgeblich beteiligt sind, z. B. Domain-Registrierungsstellen. Ein Recht auf angegebene Verarbeitungszeiten ist nicht ableitbar.

3.3. Leistungszeitraum der Neubestellungen
Die bestellten Leistungen werden grundsätzlich ab dem Tag der Wirksamkeit für einen unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Speedware trifft alle dafür notwendigen technischen und administrativen Maßnahmen, damit die Leistungen wirksam bleiben.

3.4. Leistungszeitraum von Up- und Downgrades
Wird eine Leistung während eines laufenden Zeitraumes up- oder downgegradet, tritt das Up- oder Downgrade ab dem Tag in Kraft, an dem es bestellt wurde und gilt wieder auf einen unbestimmten Zeitraum.

4. Preise und Verrechnung

Leistungen, die auf einen unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, sind als Preise pro Monat angegeben. Die Verrechnung erfolgt vom Monat der Bestellung bis zum Ende des gewählten Abrechnungszeitraumes. Der Kunde kann zwischen diesen Abrechnungszeiträumen wählen: quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Einmalige Leistungen sind preislich als solche gekennzeichnet.

4.1. Preisänderungen
Werden Preise für Leistungen, die für einen unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, durch Speedware geändert, wird der neue gültige Preis bei laufenden Leistungen ab der nächsten Verrechnungsperiode wirksam. Bei zusätzlichen Bestellungen ist der neue Preis ab Wirksamkeit der Leistung gültig. Gutschriften oder Nachverrechnungen sind bei laufenden, bereits im voraus verrechneten Leistungen nicht möglich. Bei einer Erhöhung von bestehenden Preisen wird Speedware die Benutzer von einer Preisänderung zuvor informieren. Bei Änderung von Preisen, die günstiger sind als der bisherige Preis, behält sich Speedware das Recht vor, diese auch ohne Information an den Benutzer weiterzugeben.

4.2. Verrechnung von Up- und Downgrades
Bei Leistungen, die für einen unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden und bereits verrechnet wurden, erfolgt bei einem Downgrade eine anteilsmäßige (aliquote) Gutschrift ab Wirksamkeit der verminderten Leistung. Bei einem Upgrade erfolgt ab Wirksamkeit der erweiterten Leistung eine anteilsmäßige (aliquote) Nachverrechnung.

4.3 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt für Leistungen, die für einen unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, etwa 14 Tage vor Beginn der Rechnungsperiode im voraus. Es können Zahlungszeiträume von drei, sechs oder 12 Monaten gewählt werden. Aliquote Anteile sind auf dieser Rechnung im nachhinein ausgewiesen.

Die Rechnung wird als PDF per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Falls sich die bei der Bestellung definierte Standard-Kontakt-E-Mail-Adresse ändert, hat der Kunde dies umgehend mitzuteilen. Die Rechnung gilt als zugestellt, sobald sie durch den Kunden vom Mailserver abrufbar ist. Dasselbe gilt für etwaige Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen. Auf Wunsch kann die Rechnung auch konventionell per Fax oder Post verschickt werden. Der dadurch entstehende erhöhte Aufwand wird dem Kunden weiterverrechnet. Unkoordinierte Abzüge vom Rechnungsbetrag werden nicht akzeptiert.

Bei Zahlungsverzug erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß Mahnspesen (in der Höhe von EUR 4,00 zuzüglich 20 Prozent an Umsatzsteuer, dies pro Mahnschreiben) und Verzugszinsen verrechnet werden. Für den Fall, daß es erforderlich wird, daß eine Mahnung mittels konventionellem Brief und "Einschreiben" zugestellt werden muß, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß ihm auch der dadurch entstehende Aufwand vollständig verrechnet wird.

Sollte der Kunde den mit Rechnung bzw. Mahnung geltend gemachten Gesamtbetrag nur teilweise bezahlen, wird vereinbart, daß Speedware berechtigt ist, diese Teilzahlung in folgender Reihenfolge anzurechnen: Zuerst auf Mahnspesen, dann auf Verzugszinsen, dann auf Kapital. Sollten zum Zeitpunkt einer solchen Teilzahlung mehrere Rechnungen offen sein, so erfolgt diese Anrechnung in chronologischer Reihenfolge zuerst auf die älteste Rechnung und dann jeweils auf die nächstjüngere.

5. Domainregistrierung

Die Domainregistrierung wird von Speedware als technisch ausführende Stelle durchgeführt und unterliegt den jeweiligen Bestimmungen der Registries (Registrierungsstellen), an die Speedware gebunden ist. Mit der Beantragung eines Domain-Namens bevollmächtigt der Besteller Speedware die Domainbestellung in seinem Namen bei der Registry durchzuführen und akzeptiert die Policies der jeweiligen Registries, die auf Wunsch zugesandt werden. Solange die Leistung für eine Domain von Speedware geliefert wird, wird die Domain administrativ und technisch ausschließlich von Speedware verwaltet. Bei .at-Domains gelten außerdem die AGB und Registrierungsrichtlinien der Registrierungsstelle für .at-Domains (nic.at). Mitglieder erhalten auf Wunsch über das Control-Panel die Möglichkeit, ihre eigenen Einstellungen bei Bedarf vorzunehmen.

5.1. Domaininhaber
Als Domaininhaber wird ausschließlich der Besteller eingetragen. Damit ist er der Eigentümer der Domain und über diese verfügungsberechtigt. Die Daten werden von Speedware lediglich auf die Syntax und die für die Anmeldung erforderliche Form geprüft, nicht jedoch auf den Inhalt. Die Daten werden, wie vom Besteller in der Bestellung angegeben, zur Domainregistrierung verwendet.

5.2. Markenrecht, Namensrecht
Alle Einträge erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muß eine Einigung eigenständig zwischen den beiden Parteien gefunden werden. Weder Speedware noch die Registrierungsstelle der betreffenden Domain dient als Schlichtungsstelle. Bei Streitfällen wird lediglich die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits bestehenden Domain weitergegeben, da diese Informationen ohnehin öffentlich dokumentiert sind. Mit der Bestellung einer Domain wird erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die Registrierungsstelle und auch Speedware führen keine diesbezügliche Prüfung des beantragten Domain-Namens durch, behalten sich aber das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen, auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Registrierungsstelle und Speedware, im Falle der Inanspruchnahme des vom Antragsteller beantragten Domain-Namens, in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten. Aus der Delegation des Domain-Namens sind keine weiteren Rechte ableitbar.

5.3. Domain-Abfrage und Verfügbarkeit von Domain-Namen
Auf die in der Domain-Abfrage angezeigte Verfügbarkeit des Namens kann kein Recht abgeleitet werden. Die Verfügbarkeit wird zum Zeitpunkt der Abfrage aus den NameServern von Speedware und der jeweiligen WHOIS-Datenbank generiert. Domains, die sich im Anmeldeprozeß befinden und daher weder in der WHOIS-Datenbank eingetragen, noch auf den NameServern abgeglichen sind, werden nicht berücksichtigt. Speedware garantiert, daß die auf der Speedware-WebSite abgefragten Domain-Namen weder mitgelogged noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für die Vergabe eines Domain-Namens gilt innerhalb von Speedware das Prinzip "first come first go", und zwar abhängig vom Eintreffen der Bestätigung einer Bestellung. Daraus ist jedoch kein Recht auf den Domain-Namen ableitbar, da in letzter Instanz die jeweilige Registrierungsstelle über die Vergabe der Domain entscheidet.

5.4. Gültigkeit der Delegation
Die Delegation erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart wurder - auf unbestimmte Zeit. Der laufende betriebliche Aufwand ist mit der Gebühr der einzelnen WebHosting Packages abgegolten. Speedware verlängert die Gültigkeit von Domains automatisch um je ein weiteres Jahr, solange die Leistung von Speedware zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus gilt der Punkt Kündigung der AGB in der jeweils geltenden Fassung.

6. Kündigung

Leistungen können unter folgenden Bedingungen gekündigt werden:

6.1. Kündigung von Leistungen durch den Benutzer
Der Benutzer kann ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt ohne Frist kündigen. Für bereits im voraus verrechnete Leistungen besteht dadurch kein Anspruch auf Gutschriften, und der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe fällig, auch wenn die Kündigung kurz nach dem Beginn einer neuen Verrechnungsperiode erfolgt. Sofern kein technischer oder rechtlicher Grund für das sofortige Einstellen der Leistung vorliegt, wird die Leistung von Speedware bis zum Ende der laufenden Verrechnungsperiode erbracht und danach eingestellt. Der Benutzer kann auf Wunsch die Leistungen auch mit sofortiger Wirkung einstellen lassen.

6.2. Einstellung von Leistungen durch Speedware
Speedware kann Leistungen unter folgenden Bedingungen einstellen:

6.2.1. Bei Nichtbezahlung von Leistungen
Wenn Beträge aus offenen Rechnungen und die durch die Einmahnung und Eintreibung dieser Beträge entstehenden Kosten und Auslagen trotz Mahnung nicht auf dem Bankkonto von Speedware eingehen, stellt Speedware die Leistungen mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Verständigung ein. Sollte eine Bezahlung der offenen Forderungen weiterhin ausbleiben, wird der Account inklusive enthaltener Daten auf Dauer gelöscht und ein Rechtsverfahren eingeleitet.

6.2.2. Bei veralteten, nicht aktualisierten Daten
Wenn der Benutzer seine Daten nicht, wie unter Punkt 7 angeführt, pflegt und aktualisiert und Speedware nach wirtschaftlich vertretbarer Recherche den Benutzer nicht kontaktieren kann, ist Speedware berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Account vorübergehend oder auf Dauer zu löschen.

6.2.3. Bei Mißbrauch der Fair-Use-Policy
Werden von anderen Benutzern Beschwerden über einen Kunden von Speedware an Speedware herangetragen und ist ersichtlich, daß der Benutzer von Speedware gegen die Fair-Use-Policy verstößt, so wird er darauf hingewiesen und verwarnt. Sollten die Verstöße trotz Verwarnung weiter anhalten, werden die Leistungen mit sofortiger Wirkung eingestellt und der Account gelöscht.

6.2.3. Bei Verstoß gegen die Anti-Spam-Policy
Verstößt der Benutzer gegen die Anti-Spam-Policy, ist Speedware berechtigt, die Leistungen ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Account zu löschen.

6.2.4. Bei Mißbrauch der technischen Einrichtungen
Sollte ein Mißbrauch, wie unter Punkt 10 beschrieben, durch Unwissenheit entstanden sein, so wird der Benutzer aufgeklärt und verwarnt. Sollte der Mißbrauch wiederholt stattfinden, ist Speedware berechtigt, die Leistungen für den Benutzer mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Account zu löschen. Handelt es sich bei dem Mißbrauch um eine akute Gefährdung des gesamten Systems, ist Speedware berechtigt, die Leistung auch ohne vorherige Ankündigung einzustellen und den Account zu löschen.

6.2.5. Bei strafrechtlicher Verfolgung des Benutzers
Wird der Benutzer strafrechtlich verfolgt und wird Speedware davon in Kenntnis gesetzt, ist Speedware ebenfalls berechtigt, den Account sofort zu löschen.

6.2.6. Ohne Angabe von Gründen
Speedware behält sich das Recht vor, Benutzer auch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Monaten ab Kündigungszeitpunkt zu kündigen. Die Kündigung kann sowohl konventionell schriftlich als auch auch per E-Mail erfolgen.

6.3. Kündigung von Leistungen, die von Speedware erbracht werden, aber von Dritten abhängig sind (Domains)
Werden Leistungen gekündigt, die von Dritten abhängig sind (Domains), so gilt die Kündigung bei Speedware wie im Punkt 6.1. angeführt. Die Kündigung dieser Leistungen hat keinen Einfluß auf die Leistung, die durch einen Dritten erbracht wird, d. h. Delegationen von Domains bleiben, wie in den Policies der jeweiligen Registrierungsstellen angeführt, bestehen.

6.3.1. Kündigung von Domains unter .at
Kündigung einer .at-Domain kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

6.3.1.1. Aufhebung der Delegation
Wird die Domain nicht mehr gewünscht, so kann die Delegation aufgehoben werden. Dies erfolgt durch:

  • die Kündigung der Leistungen bei Speedware
  • die Kündigung der Leistungen bei der Registrierungsstelle (nic.at)

Die Kündigung der Leistungen bei der Registrierungsstelle wird von Speedware durchgeführt. Die Kündigung der Leistungen tritt mit dem Tag in Kraft, an dem von der Registrierungsstelle die Aufhebung der Domain-Delegation bestätigt wird.

6.3.1.2. Transfer einer Domain zu einem anderen Provider
Wird die Domain von Speedware zu einem anderen Provider transferiert, so ist für die erforderliche Ummeldung der neue Provider zuständig. In diesem Fall werden die Leistungen bei Speedware automatisch gekündigt, sobald die Registrierungsstelle (nic.at) die Ummeldung bestätigt hat. Speedware stellt ab 24 Stunden nach der Bestätigung des Transfers die Leistungen für die angegebene Domain ein. Vom Benutzer ist in diesem Fall keine Kündigung notwendig.

6.3.2. Kündigung von Domains unter anderen Top Level Domains
(z. B. .com, .net, .org)

Diese kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

6.3.2.1. Aufhebung der Delegation
Eine Aufhebung der Delegation einer Domain, die nicht unter .at registriert ist, (z. B. .com, .net, .org) ist nur nach Ablauf eines Jahres ab Bestelldatum oder Verlängerungsdatum möglich. Der Benutzer hat trotzdem die Möglichkeit, zu den von uns angegebenen Bedingungen unter Punkt 6.1. zu kündigen. In diesem Fall wird die Leistung von Speedware eingestellt und die Gültigkeit der Delegation, nach Ablauf des Delegationszeitraums (1 Jahr ab Bestellung oder Verlängerung), nicht weiter verlängert.

7. Daten

7.1. Kundendaten, Registrierungsdaten
Bei der Bestellung hat der Benutzer wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person und/oder Firma (im folgenden "Kundendaten") zu machen. Mit diesen Daten wird ein Account angelegt, und der Benutzer ist Inhaber dieses Accounts. Der Account-Inhaber ist verpflichtet, die Daten zu pflegen und laufend zu aktualisieren bzw. Speedware über Änderungen zu informieren. Die Daten werden so wie vom Benutzer angegeben für Registrierungen, Rechnungen und Kontaktaufnahme verwendet.

7.1.1. Autorisierung des Kunden gegenüber Speedware
Die Account-Daten werden an die vom Benutzer bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Diese E-Mail-Adresse gilt als diejenige, mit der sich der Kunde gegenüber Speedware autorisiert. Die Account-Daten enthalten ein Login und ein Paßwort für den betreffenden Account. Ändert sich die E-Mail-Adresse des Benutzers, so ist er dafür verantwortlich, die Änderung Speedware mitzuteilen. Die neue, geänderte E-Mail-Adresse ist somit die neue Autorisierung.

7.1.2. Veröffentlichung von Kundendaten
Kundendaten werden ausschließlich dann veröffentlicht, wenn sie für die Erbringung der bestellten technischen Leistung notwendig sind, wie z. B. bei Domainregistrierungen. Grundsätzlich werden nur die Daten veröffentlicht, die zur Erlangung der bestellten Leistung notwendig sind. Mit der Bestellung wird eine Veröffentlichung der Daten in der für die jeweilige Domain zuständige WHOIS-Datenbank akzeptiert. Darüberhinaus werden Kundendaten von Speedware nicht veröffentlicht, vermietet oder verkauft.

7.1.3. Weitergabe von Kundendaten an Dritte
Weitergabe von Kundendaten an Dritte durch Speedware findet ausschließlich an Vertragspartner von Speedware zur Erlangung von technischen Leistungen, wie unter Punkt 7.1.1. beschrieben, statt. Speedware gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter, die Speedware gegenüber nicht autorisiert sind. Autorisiert sich der Dritte durch Login und Paßwort des Accounts gegenüber Speedware, werden diesem die Daten ausgehändigt. Ausgenommen davon ist eine strafrechtliche Verfolgung. In diesem Fall werden die Kundendaten an die ermittelnde Behörde übergeben.

7.1.4. Haftung für Kundendaten
Der Benutzer haftet für die Richtigkeit der Daten und hat die Pflicht, Speedware über Änderungen zu informieren.

7.2. Zugangsdaten
Unter Zugangsdaten fallen alle Daten, die als Zugang zum Account dienen sowie auch die Daten, mit denen der Account-Inhaber Zugang zu den von ihm bestellten technischen Leistungen erhält. Der Benutzer ist zur Geheimhaltung von Username (Login) und Paßwort verantwortlich und wird Speedware diesbezüglich schad- und klaglos halten.

7.2.1. Zugangsdaten für weitere berechtigte Personen
Der Account-Inhaber hat die Möglichkeit, weitere Personen zu bestimmen, die sowohl auf den Account Zugriff haben können als auch auf einzelne oder alle technischen Leistungen.

7.2.2. Haftung für Zugangsdaten
Der Account-Inhaber ist für sämtliche Aktivitäten auf seinem Account verantwortlich und haftet alleine für die Zugangsdaten, für technische Leistungen, sowie für die Zugangsdaten für seinen Account. Stellt der Account-Inhaber eine unerlaubte Benutzung seines Accounts fest, hat er davon Speedware unverzüglich zu benachrichtigen. Weiters nimmt der Account-Inhaber zur Kenntnis, daß er gegebenenfalls für Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann, die Speedware oder einem anderen Benutzer entstehen, weil Dritte seinen Account oder Login und Paßwort verwenden.

7.2.3. Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
Der Account-Inhaber ist zur Geheimhaltung von Login und Paßwort verpflichtet und nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Benötigt ein Dritter Zugriff auf den Account oder Leistungen vom Benutzer, so sind weitere berechtigte Personen wie unter Punkt 7.2.1. beschrieben zu bestimmen. Speedware gibt Zugangsdaten nur unter folgenden Bedingungen weiter: Die Zugangsdaten werden ausschließlich an die von dem Benutzer angegebene E-Mail-Adresse versendet. Es werden immer nur diese Zugangsdaten zu Leistungen oder Accounts weitergegeben, für die das angegebene Login und Paßwort berechtigt.

7.3. Daten von Inhalten, die über Server und Netzwerke von Speedware verarbeitet und gespeichert werden
Daten von Inhalten sind Daten, die der Benutzer veröffentlicht oder privat übermittelt. Speedware ist nicht verpflichtet, Inhalte zu kontrollieren und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Angemessenheit und Qualität der Inhalte. Der Benutzer ist sich bewußt, daß er durch die Benutzung der Dienste von Speedware einem Inhalt anderer Benutzer ausgesetzt sein kann, der beleidigend, anstößig, gesetzwidrig oder in sonstiger Weise zu beanstanden ist. Speedware ist nicht verpflichtet, diesen Inhalt zu überprüfen oder Maßnahmen zur Verhinderung zu setzen, behält sich aber das Recht vor, technische Maßnahmen zu setzen, um die Verbreitung zu verhindern.

7.3.1. Haftung für Daten von Inhalten
Die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Fotos, Grafiken, Videos, Nachrichten oder sonstigem Inhalt, der veröffentlicht oder privat übermittelt wird, liegt ausschließlich bei der Person, von der solch ein Inhalt stammt. Das bedeutet, daß der jeweilige Benutzer und nicht Speedware die gesamte Verantwortung und Haftung für jeglichen Inhalt trägt. Der Benutzer wird darauf hingewiesen, daß er bei Gästebüchern, Chats, E-Mails oder durch Verwendung von Bulletin-Boards in anderen WebSites anderen personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Dies obliegt seiner eigenen Verantwortung. Speedware schließt jede Haftung für derart zur Verfügung gestellte Daten oder Informationen aus.

7.3.2. Pornografische Inhalte, Top Lists sowie Traffic Trade Sites
WebSites, deren Angebot aus pornografischen Inhalten, Top Lists und/oder Traffic Trade Sites besteht, können nicht im Rahmen des üblichen Leistungsangebotes gehosted werden. Sites mit solchen Inhalten werden ausschließlich als "Adult Packages" mit eigenen Preisen gehosted.

7.3.3. Weitergabe von Daten und Inhalten
Webseiten, Gästebücher, Chats, sowie die Verwendung von Bulletin-Boards und Newsgroups gelten als öffentlich. Diese Daten können von Speedware und Dritten in beliebiger Weise, somit auch unter Namensnennung des Benutzers, verwendet werden. Eine Namensnennung wird nicht erfolgen, wenn der Benutzer dies im Einzelfall ausdrücklich nicht wünscht.

7.3.4. Links zu WebSites Dritter
WebSites von Benutzern, sowie von Speedware selbst können Links zu Dritten enthalten. Weder der für den Inhalt verantwortliche Benutzer, noch Speedware ist für den Inhalt, die Verfügbarkeit oder die Funktionsweise bzw. Kontrolle von WebSites auf die gelinkt wird, verantwortlich, noch identifiziert sich der Benutzer oder Speedware mit den Inhalten dieser Sites. Eine Haftung dafür wird ausgeschlossen.

7.3.5. Illegale Daten und Inhalte
Der Benutzer wird hiermit ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, das Verbotsgesetz und die einschlägigen strafgesetzichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Benutzer verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt gegenüber Speedware die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften. Speedware verpflichtet sich nicht, Kundendaten auf illegale Inhalte zu prüfen. Wird Speedware von Dritten auf illegale Inhalte hingewiesen, wird Speedware die Daten auf Gesetzwidrigkeit überprüfen lassen. Werden die angezeigten Inhalte als illegal bestätigt, werden diese mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Zugriff entzogen, der betreffende Account und alle damit verbundenen Leistungen mit sofortiger Wirkung gesperrt und zur Anzeige gebracht.

Dem Benutzer ist es untersagt, die Leistungen von Speedware für Zwecke zu verwenden, die gesetzwidrig sind.

7.3.6. Werbung auf WebSites und in E-Mails
Werbung auf Sites und in E-Mails von Benutzern sind Geschäfte des Benutzers oder sonstigen Dritten und kommen ausschließlich zwischen dem Benutzer und Dritten zustande. Eine Haftung dafür von Speedware ist ausgeschlossen. Werbung auf Sites, Services oder E-Mails von Speedware sind Geschäfte von Speedware und kommen zwischen dem Benutzer und dem Werbepartner zustande. Eine Haftung dafür wird ausgeschlossen.

7.4. Technische Daten
Technische Daten sind Daten, die auf Grund der Benutzung der Systeme von Speedware entstehen, in denen teilweise Benutzerdaten mitgelogged werden, die den Account des Benutzers betreffen. Speedware garantiert, daß nur solche Daten gelogged werden, die für das technische Funktionieren der angebotenen Leistungen erforderlich sind. Der Benutzer ist mit dem Loggen von Verbindungsdaten einverstanden.

7.4.1. Auswertung der technischen Daten
Speedware wertet die Verbindungsdaten aus, die für den technischen Betrieb notwendig sind und behält sich das Recht vor sämtliche Logs auszuwerten, ist aber nicht verpflichtet dazu. Der Benutzer ist mit der Auswertung der Logs einverstanden.

7.4.2. Weitergabe von technischen Daten an Dritte
Um Verbindungen herstellen zu können, ist ein technischer Datenaustausch mit Dritten notwendig. Diese Daten enthalten die notwendige technische Information einen Benutzer-Account betreffend. Der Benutzer akzeptiert, daß diese Daten für das Erbringen der Leistungen notwendig sind. Darüber hinaus werden technische Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht nach Aufforderung Dritter, außer es liegt eine strafrechtliche Verfolgung vor. In diesem Falle werden die Daten an die ermittelnde Behörde übergeben. Der Benutzer kann technische Daten anfordern. Speedware wird die Daten, die seinen Account betreffen, aushändigen, wenn der Benutzer sich gegenüber Speedware als berechtigter Benutzer (Account-Inhaber) authentifiziert. Für die Erhebung und Auswertung benutzerspezifischer technischer Daten wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

7.4.3. Verfügbarkeit von technischen Daten
Speedware archiviert Verbindungsdaten über einen unbestimmten Zeitraum, jedoch nur so lange es technisch vertretbar ist, ist jedoch nicht verpflichtet, die Daten zu archivieren. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit der technischen Daten besteht nicht. Speedware ist nicht zu einer lückenlosen Aufzeichnung verpflichtet oder dazu, die Daten einen bestimmten Zeitraum lang zu speichern.

7.4.4. Haftung für technische Daten
Speedware haftet nicht für technische Daten und kann einen Mißbrauch durch Dritte nicht verhindern und ist auch nicht verpflichtet, die Verwendung, Auswertung oder Benutzung der Verbindungsdaten durch Dritte zu kontrollieren. Speedware schließt jegliche Haftung für durch die Verwendung von Verbindungsdaten entstandene Schäden aus.

7.5. Daten für Transaktionen im elektronischen Geldverkehr
Für Daten, die für den elektronischen Zahlungsverkehr notwendig sind, werden von Speedware sichere Verbindungen angeboten (Secure Socket Layer, SSL).

7.5.1 Verwendung von Transaktionsdaten
Daten, die notwendig sind, um den elektronischen Zahlungsverkehr abzuwickeln, werden nur dann vom Benutzer gefordert, wenn diese für den erfolgreichen Abschluß einer Transaktion dienen. Diese Daten werden zum Zeitpunkt der Transaktion verwendet und an die autorisierenden Stellen des jeweiligen Zahlungsverfahrens weitergeleitet. Der Benutzer ist mit der Weiterleitung einverstanden. Diese Weiterleitung erfolgt mit gesicherten Verbindungen, entweder Point-To-Point oder über SSL.

7.5.2 Speicherung von Transaktionsdaten
Von Transaktionsdaten werden nur diejenigen Teile gespeichert, die für die jeweilige Transaktion notwendig sind, damit diese erfolgreich abgeschlossen werden kann. Diese Daten bleiben über einen unbestimmten Zeitraum gespeichert. Eine Löschung von einzelnen, abgeschlossenen Transaktionen ist aus Gründen der lückenlosen Dokumentation nicht möglich, da diese Daten Bestandteil von Transaktionen über Dritte (Autorisierungsstellen) sind. Handelt es sich bei den Transaktionsdaten um Daten, die für die Bestellungen von Leistungen von Speedware notwendig sind und werden diese mit Kreditkarte bezahlt, so ist der Benutzer damit einverstanden, daß die Kreditkartendaten im Billing-System von Speedware gespeichert werden.

7.5.3. Haftung für Daten von Transaktionen
Handelt es sich bei den Daten um Transaktionen zwischen einem Benutzer (Account-Inhaber) von Dienstleistungen von Speedware (Online-Kreditkartenautorisierung) und einem Dritten, so haftet der Account-Inhaber für die Transaktionsdaten.

8. Zugriff und Benutzung des Speedware WebHosting Systems

Dem Benutzer wird mit dem Bezug von Leistungen ein Zugriff auf die Systeme von Speedware gewährt. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, daß ein telefonischer Support nicht gewährt werden kann. Der Kontakt kann per Chat, Voice-Mail, Fax, Snailmail oder E-Mail erfolgen.

8.1. Zugriff über das Netzwerk
Der Zugriff erfolgt ausschließlich über das Netzwerk und die von Speedware zur Verfügung gestellten Zugänge, Protokolle und Interfaces.

8.2. Physikalischer Zugang und Zugriff
Ein physikalischer Zugang und Zugriff zu den Systemen von Speedware ist für Benutzer von Leistungen nicht möglich. Dieser ist autorisiertem Personal von Speedware vorbehalten, sowie dem technischen Wartungspersonal der jeweiligen Facility. Dies gilt auch für Maschinen, deren Eigentümer der Benutzer oder ein Dritter ist, der diese Maschinen in das Netzwerk von Speedware eingliedert, um seine eigenen Dienste über das Netzwerk und/oder das Hosting System von Speedware anzubieten.

9. System- und Datensicherheit

Speedware sichert Netzwerk und WebHosting Systeme mit Hard- und Software, um die bei ihr gespeicherten Daten und Accounts zu schützen. Speedware ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem trotzdem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten oder Accounts heranzukommen und sie weiter- oder mißbräuchlich verwendet. Der Account-Inhaber hält Speedware von daraus resultierenden Schäden, die ihm oder einem Dritten gegenüber entstehen, vollkommen schad- und klaglos. Die mutwillige Verletzung des Systems oder der Netzwerksicherheit von Speedware ist ein Mißbrauch der technischen Einrichtungen lt. Punkt 10.1 der AGB und wird zur Anzeige gebracht.

Speedware behält sich außerdem das Recht vor, bestimmte Mails auszufiltern (insbesondere Spam und Viren). Für den Fall, daß der Kunde Software zur Filterung seiner Mails einsetzt, hat er dafür Sorge zu tragen, daß die Zustellung von Mails von Speedware, insbesondere die Rechnungszustellung, trotzdem gewährleistet bleibt.

10. Mißbrauch

10.1. Mißbrauch von Daten
Kommt es zu einem Mißbrauch von Daten durch den Account-Inhaber, wird dies von Speedware zur Anzeige gebracht und eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. Die strafrechtliche Verfolgung hat eine sofortige Auflösung des Accounts und Einstellung der Leistung zur Folge. Dies betrifft im speziellen den Mißbrauch von Transaktionsdaten, den Mißbrauch unter der Verwendung von TCP-Packet-Headern, Mail-Drop-Accounts oder anderer Header-Informationen in E-Mail-Postings oder Newsgroup-Postings.

10.2. Mißbrauch von technischen Systemen von Speedware
Zum Mißbrauch von technischen Einrichtungen zählen alle Maßnahmen seitens des Benutzers, die darauf abzielen, sich zu den Systemen oder Daten von Speedware oder anderen Benutzern von Speedware Zugang zu verschaffen. Im besonderen sind dies Scannen unserer Systemsicherheit, Sniffen von Daten und Traffic oder andere Attacken, sowie Angriffe mit Mail-Bombing, Flooding und ähnlichem, um einen Overload der Systeme zu erzielen. Weiters zählt zum Mißbrauch von Speedware-Systemen die überproportionale Nutzung von Systemressourcen, Traffic und CPU-Leistung, welche die Sicherheit und Stabilität des gesamten Hostingsystems gefährden. Im Falle des Mißbrauchs der technischen Einrichtungen wird Speedware klären, ob der Mißbrauch vorsätzlich oder auf Grund von Unwissenheit entstanden ist. Bei einem vorsätzlichen Mißbrauch oder einem Mißbrauch auf Grund von Unwissenheit, der nach Aufklärung seitens Speedware weiter andauert, ist Speedware berechtigt, den Account mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Leistung einzustellen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher damit verbundenen Reparaturen werden von Speedware mit den zum jeweiligen Zeitpunkt üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Account-Inhaber verrechnet.

10.3. "Untervermieten" von Webspace
Das "Untervermieten" von Webspace ist nicht erlaubt. Ausnahmen (z. B. für nicht-kommerzielle Zwecke) bedürfen einer schriftlichen Genehmigung von Speedware.

11. Gewährleistung, Haftungsausschluß und Schadloshaltung

Speedware wird alle wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen aufwenden, um die angebotenen Dienste immer und ohne Unterbrechung zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Dienste erfolgt auf eigene Verantwortung des Benutzers. Speedware übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, insbesondere keine Gewährleistungen für Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Gesetzmäßigkeit und Eigentumsrechte sowie keine durch Geschäftsverkehr, Verkehrssitte oder Handelsbräuche begründeten Gewährleistungen. Speedware leistet keine Gewähr dafür, daß die Dienste ohne Unterbrechungen fehlerfrei funktionieren und vollkommen sicher sind, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Ein Minderungsrecht ist ausgeschlossen und der Benutzer wird Speedware vollkommen schad- und klaglos halten. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

11.1. Haftungsausschluß für Handlungen Dritter
Speedware kontrolliert die Dienste innerhalb des Netzwerkes von Speedware, nicht jedoch die anderen Teile des Internets und kann eine solche Kontrolle auch nicht durchführen. Der Datenfluß hängt vorwiegend von der Funktionsfähigkeit der von Dritten bereitgestellten oder kontrollierten Internet-Dienste ab. Von solchen Dritten getroffene oder nicht getroffene Maßnahmen können Situationen hervorrufen, in denen die Verbindungen der Kunden zum Internet oder den von Speedware angebotenen Leistungen beeinträchtigt oder gestört werden. Obwohl Speedware alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen wird, um die zur Bereinigung und Verhinderung solcher Ereignisse erforderlichen Maßnahmen zu treffen, kann Speedware keine Gewähr dafür übernehmen, daß solche Situationen nicht auftreten werden. Speedware übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung aufgrund von oder in Zusammenhang mit solchen Ereignissen.

11.2. Schadloshaltung von Speedware durch den Kunden
Der Benutzer verpflichtet sich, Speedware und seine Mitarbeiter und Geschäftspartner in bezug auf jegliche Forderungen, Ansprüche für Verluste, Haftungen, Schäden, Ausgaben, Kosten und Gebühren (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) freizustellen und schad- und klaglos zu halten, die von Dritten aufgrund von, oder in Zusammenhang mit Inhalten, die der Benutzer eingibt, veröffentlicht oder im Rahmen der Services überträgt oder aufgrund der Nutzung der Dienste durch den Benutzer erhoben werden. Dies gilt auch für das Senden von Massenmails oder beleidigendes, belästigendes oder ungesetzliches Verhalten oder Verletzung der Nutzungsbeschränkungen oder des Verbots von Massenmails, die mutwillige Beschädigung der Systeme von Speedware im Rahmen der System- und Network Security, die mittelbar oder unmittelbar auf den Account-Inhaber, Vertreter des Account-Inhabers oder vom Benutzer ernannte Personen zurückzuführen ist.

12. Nutzungsbedingungen der Speedware Control-Panel-Software

Die Verwendung der Software zur Account-Verwaltung wird "as it is" zur Verfügung gestellt. Das Control-Panel und Teile des Panels werden als Open-Source unter der GNU General-Public-License mit größter Sorgfalt und bestem Gewissen von Dritten entwickelt und programmiert. Es besteht jedoch keinerlei Gewährleistung für dieses Programm. Sollten sich Fehler herausstellen, werden diese von Speedware im Rahmen der Möglichkeiten ehest behoben. In keinem Fall ist Speedware oder irgendein Dritter, der das Programm oder Teile davon wie erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Nebeneffekte oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die vom Benutzer oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn Speedware oder ein Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war. Die Nutzungsbedingungen sind Teil der GNU General-Public-License und werden mit der Verwendung des Control-Panels akzeptiert.

13. Anti-Spam-Policy

Speedware toleriert kein "Unsolicited Broadcast E-Mail and Unsolicited Commercial E-Mall", kurz "Spam" genannt, weder von Kunden noch von Kunden von Wiederverkäufern, die diesen ermöglichen, Spams zu versenden. Es ist keinem Kunden erlaubt, über Systeme, die sich im Netzwerk von Speedware befinden, Spams zu versenden. Werden E-Mails von Servern aus diesem Netzwerk versendet, so müssen diese mit gültigen Absendern versehen sein. Sollte das nicht der Fall sein, wird eine Übermittlung nach Möglichkeit verhindert. Speedware betreibt nach bestem Wissen mit höchstmöglicher Sorgfalt die Mailserver und schließt offene Relays. Kunden, die ihre eigenen Server betreiben, sind dazu verpflichtet, ebenso alle offenen Relays zu schließen. Ein Zuwiderhandeln löst die sofortige Löschung des Accounts und Einstellung der Leistung aus. Darüber hinaus ist jeder Kunde, der eigene Mailserver betreibt verpflichtet, die Adresse postmaster@{domain} einzurichten und diese auch zu lesen. Sollte es trotz all dieser Maßnahmen möglich sein, über Server vom Netzwerk von Speedware oder von Servern die ein Account-Inhaber von Speedware in seinem eigenen Netzwerk betreibt, Spams zu verschicken, ist der Account-Inhaber verpflichtet, alle, den Spam betreffende Daten an Speedware weiterzugeben, das diese an die nächste, für das Netzwerk verantwortliche Stelle weiterleitet. Kunden von Speedware, sowie deren Kunden und deren Vertreter sind angewiesen, sich strikt an den ordnungsgemäßen Versand von E-Mails zu halten. Des weiteren ist es verboten, Spamming-Software über Systeme im Netzwerk von Speedware zu verkaufen oder einzusetzen. Im Falle des Zuwiderhandelns ist Speedware berechtigt, eine Strafzahlung ab Euro 1.100,- zu fordern.

14. Reseller, Wiederverkauf

Leistungen von Speedware dürfen, wenn dies zuvor mit Speedware schriftlich vereinbart wurde, vom Account-Inhaber wiederverkauft werden. Der Wiederverkäufer, nachfolgend Reseller genannt, ist verpflichtet, die AGBs von Speedware seinen Kunden in vollem Umfang bis auf den Punkt 14 zukommen zu lassen. Dies kann über die WebSite des Resellers erfolgen. Der Reseller hat das Recht, sich als RSP "Reseller Service Provider" als Partner von Speedware zu bezeichnen. Ebenso müssen die Registration-Agreements der einzelnen Domain-Registrierungsstellen zugänglich sein. Diese dürfen nur in unveränderter Form beim Reseller Verwendung finden. Speedware tritt mit dem Kunden des Resellers nicht in Kontakt, es sei denn, dies ist für die Erlangung einer bestimmten technischen Leistung notwendig, wie z. B. bei Domaintransfers. Ferner garantiert Speedware dem Reseller, seine Kunden nicht zu bewerben. Der Support der Kunden des Resellers obliegt dem Reseller und wird nicht von Speedware geleistet. Speedware leistet nur dem Reseller First-Level und Second-Level Support. Der Reseller ist der Bezieher aller Leistungen, welche von ihm für seine Kunden bezogen werden, und der Reseller haftet wirtschaftlich dafür. Eine Abtretung von Forderungen des Resellers gegenüber seinen Kunden an Speedware ist nicht möglich. Sowohl der Reseller als auch sein Kunde sind zur Einhaltung der AGBs von Speedware verpflichtet, solange sie Leistungen von Speedware beziehen. Der Kunde des Resellers kann auf eigenen Wunsch die Leistungen direkt bei Speedware beziehen, sofern der Kunde dies dem Reseller mitteilt. Auf jeden Fall wird Speedware den Reseller davon informieren.

15. Schlußbestimmungen

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Bregenz vereinbart. Weiters wird die Anwendung des materiellen österreichischen Rechts vereinbart (sollte der Kunde Verbraucher sein, ist diese Vereinbarung dahingehend eingeschränkt, daß sie nur insoweit anzuwenden ist, als daß dem Kunden dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen seines Heimatstaates entzogen werden). Speedware ist ermächtigt, die Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte ist Speedware auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Mitteilungen gelten als dem Benutzer zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekanntgegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gesandt wurden.

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